Rechtslage - Gesetzesänderung

Gesetzesänderung

Zum 30.06.2021 wurde eine Gesetzesänderung des Bioethik-Gesetzes in Frankreich verabschiedet. Die Änderungen umfassen den Bereich der künstlichen Befruchtung, Krankenkassen, Kryokonservierung, Samenspende und Leihmutterschaft.

Nun ist die Gesetzeslage in Frankreich vergleichbar mit Deutschland.

Bisher mussten alleinstehende Frauen und lesbische Paare auf Kinderwunschbehandlungen im Ausland zurückgreifen. Durch die Gesetzesänderung am Mittwoch, den 30.06.2021 ist es in Zukunft Singles und lesbischen Paaren erlaubt, eine Kinderwunschbehandlung in Frankreich durchführen zu lassen. Die Kosten der Kinderwunschbehandlung werden bis zu einem Alter von 43 Jahren von französischen Krankenkassen übernommen. Hierdurch entfällt auch die Nachweispflicht der Unfruchtbarkeit.

Ebenso war bisher die Kryokonservierung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nun ist diese Form der Fruchtbarkeitsreserve für alle Frauen erlaubt.

Eine weitere Änderung betrifft die Samenspende. Die Identität des Spenders war bisher anonym. Nun haben Kinder, die mit einer Samenspende gezeugt wurden, das Recht zu erfahren, wer der biologische Vater ist. Dies kann allerdings nur mit einer Einwilligung des Vaters erfolgen.

Die Leihmutterschaft bleibt verboten. Dennoch werden Kinder, die mit einer Leihmutter im Ausland gezeugt werden ab sofort von den Behörden anerkannt.

Keine Änderungen gibt es bei der Eizellspende, diese bleibt weiterhin verboten.

Wir begrüßen diese Gesetzesänderung, denn nun sind die Wege zum Kinderglück in Frankreich einfacher zu bestreiten.