Leihmutterschaft als Alternative
Der Weg zum Kinderglück mit einer „Ersatzmutter“
In den USA gab es von 1999 bis 2013 insgesamt 18.400 Leihmutterschaften, dies geht aus der US-amerikanischen Website von mysurrogatemom.com hervor. Diese Alternative zur Realisierung des Kinderwunsches erfährt eine immer größer werdende Nachfrage. In vielen Ländern und in Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten, weshalb immer mehr Menschen auf Länder wie Ukraine, USA und Indien ausweichen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Besonders bei homosexuellen Paaren, Singles und Paaren mit einem unerfüllten Kinderwunsch erhält diese Möglichkeit eine größer werdende Aufmerksamkeit. Auch bekannte Persönlichkeiten, wie beispielsweise Elton John oder Sarah Jessica Parker haben sich ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter erfüllt.
Was ist eine Leihmutter?
Eine Leihmutter ist eine „Ersatzmutter“, die sich zur Verfügung stellt, um eine Schwangerschaft und Geburt für ein anderes Paar (Bestelleltern) zu durchleben. Das Kind wird nach der Geburt an die „Bestelleltern“ abgegeben. Die Leihmutterschaft wird grundsätzlich in zwei Formen unterschieden.
Bei der gestationellen Leihmutterschaft findet die Befruchtung der Eizelle mit der Eizelle und dem Samen der beiden „Bestelleltern“ statt. Das Kind ist somit genetisch mit den bestellenden Eltern verbunden und die Leihmutter hat keine genetische Verbindung zum Kind. Eine weitere Form ist die traditionelle Leihmutterschaft. Hierbei können die Eizellen der Leihmutter mit den Samen des Wunschvaters oder einer Samenspende befruchtet werden. Es können aber auch Eizellen einer ausgewählten Eizellspenderin verwendet werden. Bei dieser Verfahren ist das Kind nur zur Hälfte genetisch mit den „Bestelleltern“ verbunden. Favorisiert wird in der Praxis die gestationelle Leihmutterschaft.
Was sind die Voraussetzungen?
Die bestellenden Eltern müssen sich im Vorfeld einiger Überprüfungen und Tests (z.B. Blut- und Hormontests) unterziehen. Die Kompatibilität der Leihmutter und Eizellspenderin wird anhand der Blutgruppe und des Rhesusfaktors festgestellt. Um ein gesundes Kind gebären zu können gibt es einige Anforderungen an die Leihmutter. So sollte sie einen gesunden Lebensstil haben, physisch und psychisch gesund sein, zwischen 18 und 35 Jahre alt sein und mindestens ein eigenes Kind geboren haben. Während der Schwangerschaft ist die Leihmutter vertraglich dazu verpflichtet keine Drogen und keinen Alkohol zu konsumieren. Gleichzeitig findet eine engmaschige medizinische Betreuung statt.
Auswahl der Leihmutter
Eine Leihmutterschaft wird in den meisten Fällen über eine Agentur gesteuert. Hier haben Paare die Möglichkeit aus einem Katalog passende Leihmütter oder auch Eizellspenderinnen auszuwählen. Mit der Agentur und der Leihmutter werden im Regelfall vertragliche Rahmenbedingungen (z.B. Übergabe des Kindes nach der Geburt) vereinbart.
Wie ist die rechtliche Situation bei einer Leihmutterschaft?
In Deutschland ist die Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten. Beispielsweise ist in Russland, Thailand und den USA die Leihmutterschaft erlaubt. Bei diesem Thema gibt es sehr unterschiedliche Regelungen und Gesetze auf der ganzen Welt.
So ist die Leihmutterschaft in Deutschland zwar verboten, man darf jedoch im Ausland auf diese Alternative zurückgreifen. Es gilt hier zu beachten, dass die Anerkennung der Elternschaft und die Einreisebestimmungen zu rechtlichen Hürden führen können. Aus diesen Gründen ist eine umfassende Beratung im Vorfeld wichtig.
Was kostet eine Leihmutterschaft?
Die Kosten einer Leihmutterschaft sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Während eine Leihmutterschaft in den USA laut babygest.com etwa 80.000 – 240.000 kostet. Belaufen sich die Kosten in der Ukraine auf circa 50.000 – 80.000 €. Die Gesamtkosten setzen sich im Regelfall zusammen aus den Kosten für die künstliche Befruchtung, der Agentur, dem rechtlichen Vertreter, der Entschädigung bzw. den Aufwand der Leihmutter, zusätzliche Behandlungen und Sonstiges (z.B. Reisen, Anwälte etc.).
Es findet eine Unterscheidung zwischen der kommerziellen und der altruistischen Leihmutterschaft statt. Bei der kommerziellen Leihmutterschaft steht die Bezahlung der Leihmutter im Vordergrund und bei der altruistischen Leihmutterschaft wird lediglich eine Aufwandsentschädigung bezahlt, da die Leihmütter etwas Gutes tun möchten, wenn sie sich zur Verfügung stellen und dieser Gedanke im Vordergrund steht.
Um die Ausbeutung von Frauen zu vermindern, gibt es Länder in denen nur die altruistische Leihmutterschaft erlaubt ist. Dennoch liegt der Anteil, den die Leihmütter erhalten meist nur bei 10 – 30 % von den Gesamtkosten.
Aus unserer Sicht ist eine Leihmutterschaft eine Möglichkeit, um den Kinderwunsch realisieren zu können. Aufgrund der rechtlichen Lage sehen wir jedoch Herausforderungen bei der Erfüllung des Kinderwunsches. Wir stehen dieser Kinderwunschalternative kritisch gegenüber, denn häufig ist damit die Ausbeutung von Frauen in Entwicklungsländern verbunden. Ein weiterer Aspekt ist aus unserer Sicht die körperliche und seelische Belastung (Hormontherapie, Schwangerschaft etc.) in die sich die Leihmutter freiwillig oder aus finanzieller Not begibt.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine grobe Zusammenfassung des Themas Leihmutterschaft. Wir werden dieses Thema noch ausführlich mit Checklisten und unserem P4B-Check behandeln.
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Quellen:
https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/das-passiert-bei-einer-leihmutterschaft/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/06-leihmutterschaft/606160
https://regenbogenfamilien-nrw.de/planen/leihmutterschaft/
https://www.anwalt.org/leihmutter/