Beihilfe für Beamte und Beamtinnen: Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Eine weitere Möglichkeit, die Selbstzahler:innen-Kosten zu senken, ist die Beihilfe als weitere finanzielle Unterstützung. Diese Regelung gilt für Verbeamtete. Gemäß §43 Beihilfeverordnung sind bestimmte Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung beihilfefähig. Auch §27a SGB V greift mit in die Voraussetzungen zur Beihilfe mit ein. Die Unterstützung erfolgt zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen.

Fallen beispielsweise Kosten über 1.000 € für eine künstliche Befruchtung an und die Voraussetzungen zur Beihilfe sind gegeben, dann sind 500 € beihilfefähige Kosten. Hieraus ergibt sich eine Beihilfe über 250 €.

Die Kostenteilung erfolgt wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten werden der Person zugeordnet, bei der die jeweiligen Einzelleistungen durchgeführt werden.  

P4B-Hinweis:

Lege vor Beginn der künstlichen Befruchtung den Behandlungsplan vor, um diesen beihilferechtlich prüfen zu lassen.

Beihilfe für Beamte: Wann ist die Beihilfe überhaupt möglich?

Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit eine Beihilfe genehmigt werden kann.

  • Laut der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt muss eine künstliche Befruchtung zur Erfüllung des Kinderwunsches notwendig sein.
  • Eine künstliche Befruchtung muss gute Erfolgsaussichten bei den jeweiligen Betroffenen versprechen.
  • Das Paar sollte verheiratet und beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Die Ehefrau darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Mann das 50. Lebensjahr.
  • Es dürfen nur die Ei- und Samenzellen der jeweiligen Partnerin bzw. des jeweiligen Partners verwendet werden.
  • Durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt muss eine Beratung erfolgen, welche die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte beinhaltet.
  • Die ärztliche Einrichtung muss genehmigt sein. Ist keine Kassenzulassung vorhanden oder findet die Behandlung im Ausland statt, ist keine Beihilfe möglich.

Ganz schön viel Informationen? Es gibt noch viel mehr Informationen zu diesem Thema. Lies dir hierzu das Merkblatt zur Beihilfe durch: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/kuenstliche_befruchtung.html 

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